Pedelecs und E-Bikes, zwei sehr ähnliche Begriffe, die oft als das Gleiche angesehen werden. Dies ist jedoch nicht ganz richtig, des es bestehen durchaus einige Unterschiede. Um welche Unterschiede es sich dabei handelt werden Sie im folgenden Beitrag erfahren.
Kurz zu den beiden Namen, Pedelec heißt mit vollem Namen „Pedal Electric Cycle“ während e-Bike einfach als Elektrorad bezeichnet wird. Der Anteil der Pedelecs liegt übrigens bei 99%. Unter 100 Elektrofahrrädern die man auf der Straße zu sehen bekommt ist also nur eines ein eigentliches e-Bike, der Rest sind Pedelecs.
Der Hauptunterschied: Pedelecs unterscheiden sich vom E-Bike dadurch, dass die Zusatzenergie, welche von einem bis zum 250 Watt starkem Elektromotor kommt, nur zustande kommt, wenn der Fahrer des Gefährts auch in die Pedale tritt. Leistet der Fahrer also gar keinen Aufwand in Form von Treten der Pedale, so liefert ihm der Motor auch keine Extra-Power. Bei einem e-Bike kann die Kraftersparniss durch den Motor auch tretunabhängig, also ohne Kraftaufwand durch den Fahrer, durch einen Gashebel oder Beschleunigungshebel, erfolgen.
Weitere Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes
Anders als bei einem Pedelec beträgt die Motorleistung eines e-Bikes bis zu 500 Watt. Zudem werden e-Bikes verkehrsrechtlich als Leicht-Mofas eingestuft. Pedelecs dagegen werden als gewöhnliche Fahrräder gewertet. Somit ist bei einem e-Bike auch eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich, oder der Besitz eines Führerscheins der Klasse AM oder höher. Beim Pedelec ist kein Führerschein notwendig und auch ein Mindestalter ist nicht vorhanden (beim e-Bike sind es 15 Jahre). Darüber hinaus sind beim e-Bike eine Betriebserlaubnis sowie Versicherungskennzeichen erforderlich, beim Pedelec nicht.
Pedelecs müssen, sofern sie vorhanden sind, den Radweg benutzen, e-Bikes dürfen diesen, sofern es keine Zusatzregelung gibt, nicht benutzen. Bei Pedelecs ist sowohl der Transport von Kindern in Anhängern, als auch der Transport von Kindern bis sieben Jahren in geeigneten Kindersitzen gestattet. Bei e-Bikes ist nur zweiteres erlaubt, der Kindertransport in Anhängern ist also verboten.
Zudem besteht bei Pedelecs keine Helmpflicht, bei e-Bikes kommt es auf die Stärke des Fahrzeuges bzw. des Motors darauf an, ob eine solche Helmpflicht besteht oder nicht.
Beide Fahrradtypen haben Vorteile
Sowohl bei Pedelecs als auch e-Bikes gibt es verschiedene Modelle, welche weitere rechtliche Anforderungen stellen können. Bei den Pedelecs gibt es zum Beispiel auch die Variante des S-Pedelec (Speed-Pedelec), welches eine größere Höchstgeschwindigkeit und Motormithilfe zulässt. Auch bei den e-Bikes gibt es verschiedene Einstufungskategorien, die wieder verschiedene rechtliche Bedingungen und Anforderungen mit sich bringen. In erster Linie dreht es sich bei den verschiedenen Einstufungen um die unterschiedlichen Motorleistungen und die damit verbundene maximal zu erreichenden Geschwindigkeiten. Diese Einstufungen bestimmen dann auch zum Beispiel, ob eine Helmpflicht besteht oder nicht und auch welche Helmklasse notwendig ist.
Somit gilt es vor dem Kauf sich am besten nochmals genau erkundigen, welche Variante die beste für einen ist und einem am meisten Fahrfreude ermöglicht.